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Zukunft:
werkstatt

Mit meinen Augen sehen –
Fragen und Antworten

Wie viel Gehalt bekommen Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit in Werkstätten?
Welche Arbeitnehmerrechte haben Menschen mit Behinderungen in Werkstätten?
Untergraben Werkstätten nicht das Recht auf Arbeit?
Ist die Werkstattarbeit monoton?
Welche Arbeitsangebote gibt es in den Werkstätten?
Arbeit in Werkstätten ist doch Ausbeutung, oder?
Sondern Werkstätten Menschen mit Behinderungen nicht aus?
Verhindern Werkstätten nicht die Inklusion?
Haben Menschen mit Behinderungen eigentlich eine andere Wahl als die Arbeit in einer Werkstatt?
Können Werkstattbeschäftigte ihre Arbeit wählen?
Können Werkstattbeschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln?
Stimmt es, dass Beschäftigte in der Werkstatt schlecht behandelt oder gar missbraucht werden?
Können Werkstattbeschäftigte einen anerkannten Bildungsabschluss erlangen?
Werkstätten erwirtschaften viel Geld über globale Auftraggeber bzw. große Unternehmen. Gibt es ein faires Gehalt für die Beschäftigten?
Nutzt die Wirtschaft Werkstätten nicht nur als „verlängerte Werkbank"?
Warum erhalten Werkstattbeschäftige keinen Tariflohn?
Haben Werkstattbeschäftigte Gewerkschaftsrechte?
Steigen die Zugangszahlen in Werkstätten?
Das EU-Parlament fordert, die Werkstätten zu überprüfen und ist der Ansicht, dass Werkstätten, nicht mit der UN-BRK vereinbar sind. Stimmt das?
Stimmt es, dass in Werkstätten den Beschäftigten vor dem allgemeinen Arbeitsmarkt Angst gemacht wird?

Mit meinen Augen sehen –
Fragen und Antworten

Wie viel Gehalt bekommen Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit in Werkstätten?
Die Werkstätten zahlen an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen ein Arbeitsentgelt. Es besteht aus einem Grundbetrag in Höhe eines Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit leistet, und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Hinzu kommt ein öffentlich finanziertes Arbeitsförderungsgeld. Mit einem „normalen“ Vollzeit-Arbeitsplatz kann man die Arbeit in Werkstätten nicht direkt vergleichen, denn bei einer Werkstatt steht nicht die reine Erwerbsarbeit im Vordergrund. Eine Werkstatt bietet weitere Leistungen wie beispielsweise pflegerische Unterstützung, Ergo- und Physiotherapie, Logopädie sowie Angebote aus dem Sport- und Kulturbereich an. Diese Leistungen können die Beschäftigten auch während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen, die neben dem Werkstattentgelt kein anderes Einkommen haben, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, zum Beispiel Zuschüsse zu Mietzahlungen, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. Nichtsdestotrotz setzt sich die BAG WfbM dafür ein, das Entgeltsystem der Werkstätten zu reformieren.
Welche Arbeitnehmerrechte haben Menschen mit Behinderungen in Werkstätten?
Menschen mit Behinderungen haben in der Regel ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zu den Werkstätten, in denen sie arbeiten. Das heißt, sie haben die Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Pflichten. So haben sie zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit. Sie können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und sie haben keine Leistungsverpflichtung, wie es sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.
Untergraben Werkstätten nicht das Recht auf Arbeit?
Werkstattbeschäftigte haben genau das gleiche Recht auf Arbeit wie alle anderen Menschen mit oder ohne Behinderungen. Dieses Recht ist aber für alle Menschen dadurch eingeschränkt, dass der Arbeitsmarkt die Menschen einstellen muss. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen werden dabei auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt viel seltener eingestellt. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die eine gute Ausbildung haben – Es ist dringend an der Zeit, dass Arbeitgeber*innen umdenken.

Es gibt in Deutschland, anders als in den meisten Staaten der Welt, einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die wegen einer Behinderung (noch) nicht (wieder) unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können. Werkstätten machen die Ausübung dieses Rechts erst möglich. Das deutsche Modell ist bis heute einzigartig in Bezug auf die Personen, die die Werkstattleistung in Anspruch nehmen können: Auch Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen haben die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. In anderen europäischen Ländern wird diese Personengruppe in der Regel in Tages- und Wohneinrichtungen oder im privaten Umfeld betreut.

Selbstverständlich ist die Ausübung des Rechts auf Teilhabe an Arbeit freiwillig; niemand muss in einer Werkstatt arbeiten.